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SERVICESTELLE FLUCHT & MIGRATION – REFUGEES WELCOME

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Ukraine

Unterstützung für die Ukraine

Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, ein passendes Studien- oder Forschungsprogramm an der Universität Bayreuth zu finden. Die Servicestelle Flucht und Migration sowie die Welcome Services beraten und betreuen internationale Studierende sowie internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und ihre Familien vor, während und nach ihrem Aufenthalt an der Universität Bayreuth.

Wir empfehlen grundsätzlich die Kontaktaufnahme mit der Servicestelle Flucht und Migration, um sich zu einem geeigneten Studien- oder Sprachprogramm an der Universität Bayreuth beraten zu lassen.

Bewerbung als Austauschstudierende & FreemoverEinklappen

Sie möchten als Austauschstudent/in Ihren Auslandsaufenthalt an der Universität Bayreuth verbringen und Leistungspunkte erwerben? Dann heißen wir Sie herzlich an der Universität Bayreuth willkommen. Sie können als Exchange-Student/in im Rahmen eines vertraglich vereinbarten Austauschprogramms (z. B. über ERASMUS+, bilateraler Universitätsaustausch) oder als Freemover (Studierende ohne Austauschprogramm) ein oder zwei Semester an der Universität Bayreuth studieren.

Hier finden Sie die Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren

Stipendium für Austauschstudierende & FreemoverEinklappen

Um ukrainische Studierende bei der Fortsetzung ihres Studiums an der Universität Bayreuth zu unterstützen, bietet das Programm Erasmus+ ab Wintersemester 2022/23 Stipendienmöglichkeiten für ukrainische Studierende, die als Austauschstudierende oder Freemover an die Universität Bayreuth kommen. Je nach Verfügbarkeit können Stipendien für die Dauer eines Semesters oder eines akademischen Jahres vergeben werden. Eine Bewerbung für das Stipendium ist nicht erforderlich. Eine mögliche Förderung teilen wir mit dem Zulassungsbescheid mit.

Bewerbung zu den Studienvorbereitungsmaßnahmen für studierfähige Geflüchtete (als Gaststudierende)Einklappen

Die deutsche Sprache ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium an einer deutschen Hochschule. Zur Bewerbung müssen an der Universität Bayreuth für alle DEUTSCHsprachigen Studiengänge Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B2 nachgewiesen werden. Ob Niveau B2, C1 oder DSH-2 für den von Ihnen angestrebten Studiengang für die Einschreibung erforderlich ist, richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung.

Um Sie dabei zu unterstützen, die entsprechenden Deutschkenntnisse zu erreichen, bieten wir

  • Intensiv-Deutschsprachkurse (A1-C1)
  • Propädeutisches Semester (C1)
  • Vorbereitungskurs auf Sprachprüfungen

Hier finden Sie Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren.

Bewerbung zum regulären StudiumEinklappen

Hier finden Sie Informationen über unsere Studiengänge und die Bewerbungsvoraussetzungen.

Es ist möglich, in ein höheres Fachsemester einzusteigen, wenn Sie bereits mehrere Semester an einer anderen Universität studiert haben. Das Anerkennungsverfahren für im Ausland erbrachte Studienleistungen dauert in der Regel sehr lange und wird möglicherweise nicht vor Ablauf der Einschreibefrist genehmigt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich für das erste Semester zu bewerben und den Antrag für ein höheres Fachsemester erst nach der Immatrikulation an der Universität Bayreuth zu stellen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Studiengangsmoderation für weitere Einzelheiten.

Promotion an der Universität BayreuthEinklappen

Ausländische Studierende, die sich für eine Promotion an der Universität Bayreuth interessieren, müssen sich zuerst in einer der promovierenden Einrichtungen ihre Betreuerin oder ihren Betreuer suchen. Hier finden Sie weitere Information.

Förderungsmöglichkeiten für geflüchtete und gefährdete Wissenschaftler/innenEinklappen

Bayreuth Bridge for Science
Die Universität Bayreuth hat mit der Bayreuth Bridge for Science ein eigenes Förderprogramm für geflohene Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus der Ukraine eingerichtet. Diese Bridge Fellowships ermöglichen es den Forschenden, schnell Anschluss an relevante Fachgruppen an der Universität Bayreuth zu finden und aus dieser vorerst gesicherten Position heraus vor Ort weitere Förderoptionen zu sondieren. Hier finden Sie weitere Information.

Philipp Schwartz-Initiative
Die Universität Bayreuth ist Teil der Philipp Schwartz-Initiative und außerdem ein Gründungsmitglied der deutschen Sektion des Scholars at Risk Networks (SAR). Sie unterstützt insbesondere ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in ihren Heimatländern von Krieg und Verfolgung bedroht sind, bei der Fortführung ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Hier finden Sie weitere Information.

Weitere Förderungsmöglichkeiten
Ukrainische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sowie Studierende finden zudem eine laufend aktualisierte Liste rund um Fördermöglichkeiten von verschiedenen Fördermittelgebern. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Frau Mirjam Horn-Schott von der Forschungsförderung.

FAQEinklappen

 Ich kann kein Deutsch sprechen. Kann ich an Ihrer Universität auf Englisch studieren?

  • Bewerber/innen zum regulären Studium müssen über die für die Studiengänge erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen.
  • Austauschstudierende und Freemover können während ihres Aufenthalts an der Universität Kurse in englischer Sprache belegen.
  • Grundsätzlich empfehlen wir mindestens ein Sprachniveau B2 in Englisch oder Deutsch (je nach Unterrichtssprach der ausgewählten Kurse) für alle internationalen Studierenden.

Ihnen fehlen aufgrund Ihrer Flucht wichtige Bewerbungsunterlagen?
Bewerber/innen, die fluchtbedingt den Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können, ermöglicht die Universität Bayreuth den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung über ein dreistufiges Verfahren darzulegen:       

  • Feststellung der persönlichen Voraussetzung
  • Plausibilisierung der Bildungsbiographie bezogen auf den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung im Heimatland
  • Verfahren zur Validierung der Studierfähigkeit als Nachweis der bestehenden Hochschulzugangsberechtigung

Mit welchem Aufenthaltstitel kann ich in Deutschland ein Studium aufnehmen oder weiterführen?

Für ukrainische Studieninteressierte:


Ukrainische Geflüchtete können mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums in Deutschland studieren. Bitte stimmen Sie dies mit der Ausländerbehörde, bei der Sie sich registrieren, ab.

Für Studieninteressierte aus Drittstaaten, die bislang in der Ukraine studiert haben:


Für das Studium brauchen Sie die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums.

Dafür müssen Sie:

  • eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium oder zur Studienvorbereitung bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen,
  • über einen ausreichenden Unterhalt (mindestens in Höhe von 10.332 € jährlich) verfügen. Der Finanzierungsnachweis ist in folgenden Formen möglich
  • Sperrkonto
  • Stipendium von einem anerkannten Stipendiengeber
  • einen Nachweis über entsprechende Deutsch- oder Fremdsprachkenntnisse (Zulassungsvoraussetzungen) vorlegen
  • Unter Umständen können auch folgenden Finanzierungsnachweise akzeptiert werden. Der örtlichen Ausländerbehörde obliegt die Entscheidung, ob diese Nachweise anerkannt werden.
    • Einkommens- und Vermögensnachweise Ihrer Eltern
    • Jemand mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet sich gegenüber der Ausländerbehörde, die Kosten für Sie zu übernehmen

Verantwortlich für die Redaktion: Sabine Anders

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